— 71 — Etat der Schutzgebiete auf das Rechnungsjahr 1901. Mark. Nach den beiliegenden Spezial-Etats betragen die Einnahmen und Ausgaben: I. für das ostafrikanische Schutzgebiet .. . . . . . . . . . . . . . .. . . ... 8 491 000 II. für Kamerun . . . . . . . . . . . . . . .. .. . . . . . . . . . . . . . .. . . . .. 3 775 800 Ill .fürTogo 1 448 000 IV. für das südwestafrikanische Schutzgebiet 10 451 600 V. für Neu-Guinea . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. . . . .. . . . . . .. 809 700 VI. für die Karolinen, Palauinseln und Marianen 311 500 VII. für Samoa . . . . . . . . . . . . . 266 000 VIII. für Kiautschou 11 050 000 zusammen 6 603 600 Anmerkung. Ersparnisse, welche bei den Fonds zu Besoldungen und zu sonstigen Diensteinkünften etatsmäßiger Beamten und Militärpersonen dadurch entstehen, daß Stellen zeitweilig nicht besetzt sind oder von ihren In- habern nicht versehen werden können, fließen dem Reservefonds zu. Für die Aufrückungszeiten und die Aufrückungsstufen bezüglich der Auslandsgehälter, für die Höhe der Kolonialdienst-Zulagen sowie für die der Pensionsberechnung zu Grunde zu legenden Bezüge der Beamten in den afrikanischen Schutzgebieten und im Schutzgebiete von Neu-Guinea sind die Bestimmungen der Denkschrift zum Haupt-Etat der Schutzgebiete auf das Rechnungsjahr 1900 maßgebend. Berlin im Schloß, den 22. März 1901. (L. S.) Wilhelm. Graf von Bülow. Reichs-Gesehbl. 1901. 16