— 122 — .. 3. Diese Verordnung tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft. Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Kaiserlichen Insiegel. Gegeben Berlin im Schloß, den 17. April 1901. (L. S.) Wilhelm. Graf von Posadowsky. Herausgegeben im Reichsamte des Innern. Berlin, gedruckt in der Reichsdruckerei.