Reichs-Gesetzblatt. Nr 32. Inhalt: Bekanntmachung, betreffend Aenderung der Militär-Transport-Ordnung für Eisenbahnen. S. 265. — Bekanntmachung, betreffend eine Abänderung des Verzeichnisses der gewerblichen Anlagen, welche einer besonderen Genehmigung bedürfen. S. 267. (Nr. 2786.) Bekanntmachung, betreffend Aenderung der Militär-Transport-Ordnung für Eisenbahnen. Vom 14. Juli 1901. Auf Grund der Bestimmung im §. 54, 18 der Militär-Transport-Ordnung haben die vereinigten Ausschüsse des Bundesraths für das Landheer und die Festungen und für Eisenbahnen, Post und Telegraphen beschlossen: In der Anlage V zur Militär-Transport-Ordnung ist unter K. in lfd. Nr. 1 hinter (Schwarzpulver): „(s. auch unter B. 1 a)/ in der Ueberschrift zu B. hinter XXXVI: „A und B“) unter B. zwischen lfd. Nr. 1 und 1a: „1a.] Proben von Schwarzpulver in Metallhülsen“ einzufügen und unter B. die seitherige lfd. Nr. 1a in: 1b“ » zu ändern. Auf Grund derselben Festsetzung hat das Königlich preußische Kriegs— ministerium bestimmt, daß in der Anlage VI zur Militär-Transport-Ordnung unter A. in lfd. Nr. 1 hinter (Schwarzpulver): „KG. auch unter B. La)“, in der Ueberschrift zu B. hinter XXXVI: „A und B, Reichs-Gesehbl. 1901. 51 Ausgegeben zu Berlin den 20. Juli 1901.