Beim Reichsheere. Sachsen: die im mobilen Stabe des Kriegsministers sich befindenden Räthe und die demselben zugetheilten Kanzleibeamten. 292 21. 22. 23. Bei der Marine. Die etatsmäßigen oberen Civilbeamten der Marine in solchen Marine-Kriegshafengebieten, welche in Be— lagerungszustand erklärt worden sind. Die Marine-Intendantursekretariatsapplikanten. Die auf Kriegsschiffen fungirenden Civiloberlootsen. B. Untere Militärbeamte (im Range der Mannschaften vom Feldwebel abwärts). Deutsches Reich: beim Reichsmilitärgerichte: der Botenmeister, die Boten. –— % sF„ " 10. Die Lootsen J. und II. Klasse, die Hafenlootsen, · der Materialienverwalter, die Maschinisten, die Schiffsführer Die Steuerleute. Die Untersteuerleute. Der Vorsteher des Brieftaubenwesens. Die Magazinaufseher bei den Werften, welche vor dem 1. April 1880 in diese Stellen eingetreten sind; die eingeschifften Beamten stehen im doppelten Unter ordnungsverhältnisse; siehe IIB 3. Die Magazinaufseher der Bekleidungs= und Ver- pflegungsämter, welche vor dem 1. April 1880 in diese Stellen eingetreten sind. beim Marine-Lootsen- und Seezeichenwesen. Außerdem im Kriege und während des mobilen Zustandes. Preußen: die Kanzleidiener bei den mobilen Büreaus des Kriegsministers und des vortragenden General-= adjutanten des Kaisers. 11. 13. 14. 15. 16. 17. 18. 19. Die unteren Werftbeamten, soweit sie nicht bereits zu den unter III B 9 und II B 3 aufgeführten Kategorien gehören (A. K. O. vom 31. März 1880). . Die dem mobilen Büreau des Staatssekretärs des Reichs-Marine-Amts und des Chefs des Marine= Kabinets zugetheilten Civilunterbeamten der Marine. Die etatsmäßigen unteren Civilbeamten der Marine in solchen Marine-Kriegshafengebieten, welche in Be, lagerungszustand erklärt worden sind. Die Führer, die Maschinisten, die Heizer, die Matrosen Die Heizer, .. , s 8 die Matrosen auf dem Dampfer Friedrichsorte auf den Dampfern Langlütjen: und Bombes und dem Torpedo- werkstattsdampfer.