— 312 — X. — Anlage 4. Diese Anlage erhält folgende geänderte Fassung: Anlage 4. Nachträgliche Anweisung. den 19.—. // Die Güter-Expedition der Eisenbahn zu ersucheln), ich(wir), die P n Frachtbrie d. d. – den – j⅝⅜zzur Beförderung an zu aufgelieferte, nachstehend bezeichnete Sendung — Zeichen . Nummer. Verpackung. Kilogramm. nicht an den im Frachtbriefe bezeichneten Empfänger abzuliefern, sondern 1. an meine Adresse dahier zurückzuliefern; 2. am - m................................. ............. Station der -, Eisenbahn zu senden; 3. nur gegen Bezahlung des Nachnahmebetrags vo —— — mit Worten) abzuliefern; 4. nicht gegen Bezahlung des im a Frachtbrief angegebenen, sondern des Nachnahmebetrags von — ( mit Worten) abzuliefern; l ohne Erhebung einer Nachnahme abzuliefern; . frachtfrei abzuliefern. S (Unterschrift.) Anmerkung. — Diejenigen Theile des Formulars, welche auf den einzelnen Fall nicht passen, sind zu durchstreichen.),