— 383 — Aromatischer Essig, Bleiwasser mit einem Gehalte von höchstens 2 Gewichtstheilen Bleiessig in 100 Theilen der Mischung, Eukalyptuswasser, Fenchelhonig, Fichtennadelspiritus (Waldwollextrakt), Franzbranntwein mit Kochsalz, Kalkwasser, auch mit Leinöl, Kampherspiritus, Karmelitergeist, Leberthran mit ätherischen Oelen, Mischungen von Aetherweingeist, Kampherspiritus, Seifenspiritus, Salmiakgeist und Spanischpfeffertinktur, oder von einzelnen dieser fünf Flüssigkeiten unter einander zum Gebrauche für Thiere, sofern die einzelnen Bestandtheile der Mischungen auf den Gefäßen, in denen die Abgabe erfolgt, angegeben werden, Obstsäfte mit Zucker, Essig oder Fruchtsäuren eingekocht, Pepsinwein, Rosenhonig, auch mit Borax, Seifenspiritus, weißer Sirup; Kapseln, gefüllte, von Leim (Gelatine) oder Stärkemehl (capsulae gela- tinosae et amylaceae repletae), ausgenommen solche Kapseln, welche Brausepulver der unter Nr. 4 angegebenen Art, Copaivabalsam, Leberthran, Natriumbikarbonat, Ricinusöl oder Weinsäure enthalten; Latwergen (electuaria)) Linimente (linimenta), ausgenommen flüchtiges Liniment; .Pastillen (auch Plätzchen und Zeltchen), Tabletten, Pillen und Körner Vastilli-rotulae et trochisci-, tabulettae, Pilulae et granula), ausge- nommen: aus natürlichen Mineralwässern oder aus künstlichen Mineralquell= salzen bereitete Pastillen, einfache Molkenpastillen, Pfefferminzplätzchen, Salmiakpastillen, auch mit Lakritzen und Geschmackzusätzen, welche nicht zu den Stoffen des Verzeichnisses B gehören, Tabletten aus Saccharin, Natriumbikarbonat oder Brausepulver, auch mit Geschmackzusätzen, welche nicht zu den Stoffen des Ver- zeichnisses B gehören;