Reichs-Gesetzblatt.  Nr. 10. Inhalt: Bekanntmachung über die Verlegung der deutsch-dänischen Grenze an der Norderau und der Kjärmühlenau. S. 49. (Nr. 2842.) Bekanntmachung über die Verlegung der deutsch-dänischen Grenze an der Nor- derau und der Kjärmühlenau. Vom 13. Februar 1902. Der Gebietsaustausch zwischen Preußen und Dänemark, zu dem das Reich mit Gesetz vom 22. Januar d. J. (Reichs-Gesetzbl. 1902 S. 32) seine Zustimmung ertheilt hat, ist nach Maßgabe des nachstehend abgedruckten, in Kopenhagen am 12. Februar 1900 mit Dänemark abgeschlossenen Vertrags zur Ausführung gelangt. Der Vertrag ist ratifizirt worden; der Austausch der Ratifikations-Urkunden hat in Kopenhagen am 11. d. M. stattgefunden. Die im Artikel 9 Abs. 1 des Vertrags vorgesehene Frist war vor ihrem Ablauf im Einverständnisse mit der Königlich dänischen Regierung um ein Jahr verlängert worden. Die in den Artikeln 4 bis 7 des Vertrags zur Ausgleichung der beider- seitigen Tauschflächen vereinbarte Verlegung der Kjärmühlenau ist erfolgt und in den Karten, die den beiden Ausfertigungen des Vertrags beigeheftet sind, ersichtlich gemacht. Die im Artikel 7 vorgesehene Verhandlung ist von den beiderseitigen Kommissaren in Kjärmühlenau am 26. Juli v. J. zufgenommen worden. Berlin, den 13. Februar 1902. Der Reichskanzler. Graf von Bülow. Reichs-Gesetzbl. 1902. 14 Ausgegeben zu Berlin den 20. Februar 1902.