— 222 — (Nr. 2875.) Bekanntmachung, betreffend die Erweiterung der Rayons für die Festung Straßburg i. E. Vom 28. Mai 1902. Auf Grund des §. 35 des Gesetzes, betreffend die Beschränkungen des Grund- eigenthums in der Umgebung von Festungen, vom 21. Dezember 1871 (Reichs- Gesetzbl. S. 459) wird bekannt gemacht, daß für die Festung Straßburg i. E. eine Erweiterung ihrer Rayons in Aussicht genommen ist. Berlin, den 28. Mai 1902. Der Reichskanzler. Graf von Bülow. Herausgegeben im Reichsamte des Innern. Berlin, gedruckt in der Reichsdruckerei.