— 226 — (Nr. 2878.) Bekanntmachung, betreffend den Antheil der Reichsbank an dem Gesammtbetrage des steuerfreien ungedeckten Notenumlaufs. Vom 5. Juni 1902. Nachdem die Bank für Süddeutschland in Darmstadt auf das Recht zur Aus- gabe von Banknoten am 21. April d. J. verzichtet hat, ist der dieser Bank nach Ziffer 20 der Anlage zu §. 9 des Bankgesetzes vom 14. März 1875 (Reichs- Gesetzbl. S. 177) zustehende Antheil an dem Gesammtbetrage des steuerfreien ungedeckten Notenumlaufs von ..... . . . . . .. . . . . . . .. 10 000 000 Mark nach Abs. 2 des §. 9 a. a. O. dem Antheile der Reichsbank zugewachsen. In Folge dessen hat der Letztere sich von dem in der Bekanntmachung vom 6. Juli 1901 (Reichs-Gesetzbl. S. 263) nachgewiesenen Betrage von                                                                          460 000000     " auf...........................................                                                                                470 000 000 Mark erhöht. Berlin, den 5. Juni 1902. Der Stellvertreter des Reichskanzlers. Graf von Posadowsky. Herausgegeben im Reichsamte des Innern. Berlin, gedruckt in der Reichsdruckerei.