— 279 — Reichs-Gesetzblatt. Nr. 46. Inhalt: Verordnung, betreffend die Beaufsichtigung schaumburg -lippischer privater Versicherungsunter- nehmungen S. 279. — Verordnung, betreffend die Bestimmung eines Garnisonorts für die Militärpersonen der Ostastatischen Besatzungs-Brigade für Angelegenheiten der streitigen Gerichts- barkeit. S. 280. — Verordnung über die Inkraftsetzung des Gesetzes, betreffend die Unfall- fürsorge für Gefangene, vom 30. Juni 1900. S. 280. — Verordnung, betreffend die anderweite Anrechnung des Wohnungsgeldzuschusses bei Bemessung der Pension für die Reichsbankbeamten. S. 281. — Bekanntmachung, betreffend Aenderungen der Anlage B zur Eisenbahn-Verkehrs- ordnung. S. 281. (Nr. 2905.) Verordnung, betreffend die Beaufsichtigung schaumburg--lippischer privater Ver- sicherungsunternehmungen. Vom 16. November 1902. Wir Wilhhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen etc. verordnen auf Grund des §. 3 Abs. 1 des Gesetzes über die privaten Ver- sicherungsunternehmungen vom 12. Mai 1901 (Reichs-Gesetzbl. S. 139) im Namen des Reichs, nach erfolgter Zustimmung des Bundesraths, was folgt: Die Beaufsichtigung aller bestehenden sowie aller zum Geschäftsbetriebe neu zuzulassenden privaten Versicherungsunternehmungen, deren Geschäftsbetrieb auf das Gebiet des Fürstenthums Schaumburg-Lippe beschränkt ist, wird dem Kaiser- lichen Aufsichtsamte für Privatversicherung übertragen. Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Kaiserlichen Insiegel. Gegeben Lowther Castle, den 16. November 1902. (L. S.) Wilhelm. Graf von Posadowsky. Reichs-Gesetzbl. 1902.                                                69 Ausgegeben zu Berlin den 27. November 1902.