— 315 — 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 Knollen- und Wurzelgewächse. Kartoffeln, frisch: in der Zeit vom 15. Februar bis 31. Juli in der Zeit vom 1. August bis 14. Februar Futterrüben, Möhren, Wasserrüben und sonstige Feldrüben: frcigg. getrocknet (gedarrt), mit Ausnahme der als Küchengewächse dienenden Zuckerrüben, auch zerkleinert: Cichorien (Cichoriemwurzeln), auch zerkleinert: frisch getrocknet (gedarrg)))) .. .. . . . .. .. . . . . . .. Grün- und Rauhfutter. Grünfutter; Heu, auch getrockneter Klee, und anderweit nicht genannte getrocknete Futtergewächse; Stroh und Spreu (Kaff), auch Schäben; Häckerling(Häcksel)....................................... Handels= und Gewerbspflanzen, anderweit nicht genannt. Baumwolle, roh, auch gereinigt; Flachs, Hanf, Ramie (Chinagras, Rhea), Jute, Manilahanf, neuseeländischer Hanf, Agavefasern, Ananasfasern, Kokosfasern, Pflanzendaunen, Torfwolle, Waldwolle und alle übrigen pflanzlichen Spinnstoffe, roh, gereinigt, geröstet, gebrochen, geschwungen, entllittttttttt. . .. Tabakblätter, unbearbeitet oder nur gegohren (fermentirt) oder über Rauch getrocknet, auch in Büscheln, Bündeln oder Muppen Hopen .. ... . . . ... Hopfenmehl (Lupulin) .. ... . . . .. . .... .... ....... .. . .. .. .. . . .. Farbpflanzen und Theile von solchen, auch gesalzen, getrocknet, gedarrt, gebrannt, gemahlen oder sonst zerkleinrt Lollsatz für 1 Doppel- zentner Mark. 2/50 frei frei 1 "frei 1 frei 2 frei 85 für 1 Doppel- zentner Rohgewicht 100 frei