— 318 — 48 47] 49 48 50 491 51 [50 52 (511 (52 54 (53. 55 [(54. 56 (55. 57 (56. 58 [571 getrocknet, gedarrt (auch zerschnitten und geschält: Aepfel und Birnen einschließlich verwerthbarer Abfälllel .. . Aprikosen, Pfirsicheeeee .. . . . . .. . . . . . . .. Pflaumen aller Art: unverpackt oder nur in Fässern oder Säcken bei mindestens 80 Kilogramm Rohgewicht ... ... . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. in anderer Verpackung .. . . . ... .. . . . . . . . . . . . .. . . . . . . . .. anderes getrocknetes oder gedarrtes Oot .. gemahlen, zerquetscht, gepulvert oder in sonstiger Weise zerkleinert, auch ein- gesalzen, ohne Zucker eingekocht (Mus) oder sonst einfach zubereitet; gegohren Südfrüchte, auch Südfruchtschalen. Bananen, frisch, getrocknet oder einfach zubereitte * Apfelsinen, Citronen, Cedratfrüchte, Pomeranzen, Granaten, Datteln, Feigen, auch Kaktusfeigen, Mandeln, Mangopflaumen, Pistazien und anderweit nicht genannte Südfrüchte, frisch. . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. Feigen, getrocknet; Korinthen; Rosinen (mit Ausnahme der unter Nr. 53 152) fallendhhhhen . . . . . .. Datteln, getrocknet; Traubenrosinen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. / / Mandeln, Pomeranzen (mit Ausnahme der in Nr. 57 [56] genannten), Granaten, Pistazien, Mahwablüthen (Malvenfrüchte) und anderweit nicht genannte Südfrüchte, getrochhtt: . . . . . . . .. Ananas, frisch, auch geschält oder ohne Zucker eingekocht; Johamisbrot (Karobben, Karuben), auch gemahlen; Kastanien, genießbare (Maronen)), auch ausgeschält, gemahlen oder sonst zerkleinert; Pinienkerne (Piniolen), reife (trockene); Pinienkerne, reife und unreife, ausgeschält, gemahlen oder sonst zerkleinert ... . . . . . . . . . . .. Mit Meer= oder Salzwasser übergossene zerschnittene oder geschälte Citronen Pomeranzen, unreife (grün oder gelb, geschält oder ungeschält), auch in Salzwasser eingelegt; getrocknete bis Kirschgröße; Kokosnüsse Südfruchtschalen (die fleischigen Schalen der Früchte der Citrusarten), frisch (auch in Salzwasser eingelegt), getrocknet, gemahlen; Cedratfrüchte, zer- schnitten und mit Meer= oder Salzwasser übergosen Lollsatz für 1 Doppel-. zentner Mark. 10 10 10 15 24 24 30