321 72 71 73 (72) 74 (73 75 I/41 Chinarinde, auch gemahlen oder sonst zerkleinert; Feldkümmelkraut; islän- disches Moos und andere Flechten (Lichenen), roh, auch gemahlen; Tama- rinden und Tamarindenmark, Rohrkassia; Beeren, Blätter, Blüthen, Blüthenblätter, Blumen, Knospen, Kräuter, Nüsse, Rinden, Schalen, Sämereien, Wurzeln und sonstige Pflanzen und Pflanzentheile, anderweit nicht genannt, zum Heilgebrauch, auch eingesalzen, getrocknet, gedarrt, gebrannt, geschält, gemahlen oder sonst zerkleinert; Holz zum Heilgebrauch, auch zerkleinert; ferner getrocknete und gepulverte Insektenpulverblumen Planzenwachs (aus Palmen, Palmblättern oder dergleichen) in natür- lichem Zustandenna. . ... B. Erzengnisse der Forstwirthschaft. (74/6173/50) Bau= und Nutzholz, nachstehend nicht besonders genannt: unbearbeitet oder lediglich in der Querrichtung mit der Axt oder Säge bearbeitet, mit oder ohne Rinde: hart................................................» –— Anmerkung. Unbearbeitetes oder lediglich in der Querrichtung mit der Axt oder Säge bearbeitetes Bau- und Nutzholz für den häuslichen oder hand- werksmäßigen Bedarf von Bewohnern des Grenzbezirkes, sofern es in Trag- lasten eingeht oder mit Zugthieren gefahren wird, bleibt, unter Ueberwachung der Verwendung und mit Beschränkung auf 10 Festmeter in einem Kalender- jahre für jeden Bezugsberechtigten, zollfrei. in der Längsrichtung beschlagen oder anderweit mit der Art vorgearbeitet oder zerkleinert; auch gerissene Späne und in anderer Weise als durch Reißen hergestellte Klärspäne: hart Lollsatz für 1 Doppel= zentner Mark. frei 10 0)/20 oder für 1 Festmeter 1,80 für 1 Doppel- zentner 0)/20 oder für 1 Festmeter 1/20 für 1 Doppel- zentner 0/5 oder für 1 Festmeter 4 für 1 Doppel- zentner 0/50 oder für 1 Festmeter 3