— 332 — 154 152) 155 153 156 154! 161 159 Hasen- und Kaninchenfelle, roh ... .. .. . .. .. . . . ... . . . . . . . . . . . .. Felle zur Pelzwerk-(Rauchwaaren-) Bereitung (mit Ausnahme der in Nr. 154 1152] genannten), ov00eee. Thierische Rohstoffe, anderweit nicht genannt, und Abgänge. Hörner, Geweihe, Knochen, Knochenzapfen, Hufe, Klauen, Vogelschnäbel, Zähne, roh, auch in der Querrichtung in einzelne Theile zerschnitten; gefärbte Stücke von Hirschgeweihen, wie sie bei der Herstellung von Knöpfen und ähnlichen Gegenständen als Rohstoff dienen; Muschel- schalen (auch mit Perlen) und Korallen, roh, auch gepulvert oder ge- mahlen) Kauris, Schildkrötenschalen (in ganzen Gehäusen), Thierstacheln, Walfischbarten (rohes Fischbein) sowie sonstige thierische Schnitzstoffe, roh Därme und Magen von Vieh, frisch oder getrocknet, auch eingesalzen, nicht zum Genusse; thierische Blasen, mit Ausnahme der Hausenblase, frisch oder getrocknet) Goldschlägerhäutchen, zugeschnitten; Lab, auch eingedickt, nicht weingeisthaltig. . . . . . . . . .. . . . . . . . .. .. . . . .. . . .. Knochenkohle, Knochenashe .... .... Schwämme (Meerschwämmez: roh oder blos geklopft; auch Abfälle von bearbeiteten Schwämmen bearbeitet (gewaschen oder gebleicht), auch in Weißblech oder der— gleichen gefaßt (Schreibtafelschwämme). .. . . . . . . .. .. . . . . . . .. Sonstige anderweit nicht genannte rohe thierische Stoffe, z. B. Eier, andere als von Federvieh oder Federwild (Fischeier, frisch, auch befruchtet, Seidenwurmeier und dergleichen), Tintenfischschulp (Blackfischbein), Fisch- schuppen, Ameiseneier, Seidenwurmschnüre, Rindergalle, Ambra, Biber- geil, Bisam (Moschus), Libet, spanische Fliegen, Maiwürmer; auch Thierflechsen, zu Stöcken, Reitpeitschen oder dergleichen ganz grob vor- gerichtt:te:e:e: . . . .. . . . . . . .. Blut von geschlachtetem Vieh, flüssig oder eingetrocknet; Thierflechsen, auch getrocknet; Abfälle von Fischen, auch von gesalzenen Fischen; Dünger, thierischer (Abtritt- und Stalldünger), auch getrocknet; die bei der Thran- siederei abfallenden, lediglich zur Düngung verwendbaren Rückstände von Dorsch= und Robbenlebern oder dergleichen (Thrangrugge), sowie Lollsatz für 1 Doppel- zentner Mark. frei frei frei frei frei frei 20 frei