342 18 D - - ## 1s IHI lbo S Oo —. Sl #11S □□ D2 — 232 230) 233 2311 234 (232 235 (2331 236 (2341 Kalk, kohlensaurer, Magnesit, Dolomit, Wiheeri, Strontianit, auch ge- brannt; Kalk, gebrannter, gelöscht) Kalkmörtel; Kalk, natürlicher phosphorsaer . . . . . . . . .. Gips (schwefelsaurer Kalk), auch gebrannt, gemahlen, geschlemmt; Super— phosphatgpp ... . .. . . . . . . . Wasserbindende (hydraulische) Zuschläge, z. B. Tuff, Traß, Puzzolan und Puzzolanerde, Santorin (Santorinerde), auch gemahlen oder gestampft Portlandeement, Romancement, Puzzolancement, Magnesiacement, Schlackencement und dergleichen, mit oder ohne Zusatz von Färbe— mitteln oder anderen Stoffen, ungemahlen (Cementklinker, Cement— griese u. s. w.), gemahlen, gestampft; auch gemahlener Kalk Meerschaum, roh, auch künstlicher Meerschaum in ungeformten Stücken; Asbest, roh, auch gemahlen) Wsbestfasern, auch gereinigt; Speckstein (spanische oder Venetianer Kreide) und Talk, roh, auch gemahlen oder gebrannt; Glimmer, roh, auch in rohen Platten oder Scheiben Baryt, natürlicher schwefelsaurer (Schwerspath), und Strontian! natur- licher schwefelsaurer (Cölestin), auch gepulvert oder gemahlen) Feldspath, gemeiner, auch gepulvert oder gebrannt) Flußspath, roh, auch gemahlen; Bauxit, ungereinigt; Eisstein (Kryolithyrnrnnyn . . . .. Schiefer: rohe Schieferblökeeee # . .. rohe Schieferplatten, roher Tafelschiefer, Dachschiefer Anmerkung. Schieferplatten von mehr als 20 Centimeter Stärke sind als Schieferblöcke zu behandeln. Steine (mit Ausnahme von Schiefer und Pflastersteinen) sowie Lava, poröse und dichte, roh oder blos roh behauen, auch gesägt, jedoch an nicht mehr als drei Seiten, oder in nicht gespaltenen, nicht gesägten (geschnittenen) Platten; auch gemahlene Steine, vorstehend nicht genannt Edelsteine und Halbedelsteine, veeee .. . . . . . . . .. Sonstige Erden und rohe mineralische Stoffe, anderweit nicht genannt oder inbegriffen, auch gebrannt, geschlemmt, gemahlen oder gereinigt) Kreidemasse (aus Kreide, anderen Erden, Leim und dergleichen) zu Formerarbeiten Zollsab für 1 Doppel- zentner Mark. frei frei frei 0 frei frei 6 1% frei frei frei