— 343 — 238 236) Erze, Schlacken, Aschen: Erze, auch aufbereitet; eisen- oder manganhaltige Gasreinigungsmasse; Schlacken und Sinter aller Art zum Metallhüttenbetrieb, auch ge— mahlen (mit Ausschluß des Thomasphosphatmehls); Schlacken und andere Abfälle vom Metallhüttenbetriebe; sogenannte Schlackenfilze; Schlackenwolle; Aschen mit Ausnahme der Knochenasche, auch aus- gelaugt; Kalkäsrbkhen . ... Fossile Brennstoffe. Steinkohlen, Anthracit, unbearbeitete Kännelkohle und Braunkohlen, auch gemahlen) Torf Koks (poröse Rückstände von der trockenen Destillation der Steinkohlen und Braunkohlen), auch gemahlen; Torfkoks (Torf- kohlen); koksartige Rückstände von der Destillation der Mineralöle und des Theers Brennstoffe, künstliche (einschließlich der Preßkohlen), aus Braunkohlen, Steinkohlen, Torf, Theer oder dergleichen, auch unter Verwendung von Holz, bereitet; Kohle, formbare (plastische), aus fossilen Stoffen und Gaskohle (Retortengraphit), ungeformt) auch form- bare (plastische) Pflanzenkohle in ungeformter Masse ............. D. Mineralöle und sonstige fossile Rohstoffe. Erdöl (Petroleum), flüssiger natürlicher Bergtheer (Erdtheer), Braun- kohlentheeröl, Torföl, Schieferöl, Oel aus dem Theer der Bogbead-= oder Kännelkohle und sonstige anderweit nicht genannte Mineralöle, roh oder gereinigt: Schmieröle; auch theerartige, paraffinhaltige und im Wasser nicht untersinkende pechartige Rückstände von der Destillation der Mineral= ble; Harz . . . .. andere ............................................... Anmerkungen. 1. Der Bundesrath ist befugt, mineralische Oele, die für andere gewerb— liche Zwecke als für die Herstellung von Schmieröl, Leuchtöl oder Leuchtgas bestimmt sind, unter Ueberwachung der Verwendung vom Zolle frei zu lassen. 2. Der Bundesrath ist befugt, mineralische Oele, die für die Bearbeitung in inländischen Betriebsanstalten bestimmt sind, unter Ueberwachung vom Solle frei zu lassen. Die daraus gewonnenen Erzeugnisse sind Reichs-Gesetzbl. 1902. 80 Zollsatz für 1 Doppel- zentner Mark. frei 10