1X1 i## Dt% .–— 256 1254 S——— S — SO —— — — — 1 +. I#IIII 1— — * J1 J9 1I. lS TE I# – 1 — — 264 262 Feste Seife (mit Ausnahme der Zahnseife), festes Creolin und ähnliche Desinfektions-, Reinigungs- u. s. w. Mittel in festem Zustande, Fett— laugenmehl, sogenannte Phönixlauge; alle diese, soweit sie nicht unter kr. 256 [254] fallen . . . . . . . . . . . . . . .. Waaren der in Nr. 254 [252] und 255 (253] genannten Art, zum unmittelbaren Gebrauche geformt (gepreßt oder in Formen gegossen) oder in Büchsen, Flaschen, Krügen, Tiegeln, Töpfen oder dergleichen) flüssige Seife mit Ausnahme der in Nr. 254·1252] genanten;) Seifen- pulver feine weiche Seife; Seifenblätter (Seifenpapier)) mit zerkleinerter Seife vermengte Mandelkleie; Formerarbeit aus Seife Anmerkung zu Nr. 2541252] bis 256 /2541. Seifenersatzstoffe, z. B. Er- zeugnisse aus der Seifen-(Quillaja-) Rinde, unterliegen den SZollsätzen für Seife. Glycerin, roh oder gereinigt; Unterlauge von Seifensiedereien Paraffinsalbe, Vaselin und Vaselinsalbe (nicht wohlriechend)) Lanolin und Lanolinverbindungen erTrerrrrerrrrrs-sss Wagenschmiere Andere Schmiermittel, unter Verwendung von Fetten oder Oelen her- gestellt, flüssig oder fest, auch gefomnt .. »............ Schuhwichse,schwarze,nichtflüssige............................ Schuhwichse,nichtunterNr.261[«259]fallend,auchuntcherwendung von Wachs oder Ceresin hergestellt; Bohnermasse aus Wachs oder Ceresin mit Zusatz von Terpentinöl oder dergleihen Putzmittel, unter Verwendung von Fetten, Oelen oder Seife hergestellt (Putzfette, Putzpomaden, Pustzseifen), z. B. Eisenoxyd, mit Stearin- säure und Talg versetzt) Thonerdeseife (Aluminiumpalmitat)) Polir= steine (aus gebrannten, gemahlenen oder geschlemmten Erden mit Stearin, Talg u. s. w. geformte Steine); Formerstoffe, aus mine- ralischen Stoffen unter Verwendung von Stearin, Palmitin, Paraffin, Wachs, auch von Harz, hergestellt .. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Formerarbeit aus Stearin, Paraffin oder ähnlichen Formerstoffen, auch in Verbindung mit anderen Stoffen, soweit sie nicht dadurch unter höhere Zollsätze fällt . . . . . . . . . .. ...... . . . . .. ·. Zollsatz für 1 Doppel- zentner Mark. 10 30 frei für 1 Doppel- zentner Rohgewicht für 1 Doppel. zentner 10 für 1 Doppel- zentner Rohgewicht 12 für 1 Doppel- zentner 3 18 10 36