— 388 — 582 [(581. 583 (5821 584 (5831 585 584 586 585 587 586 588 587 B. Hartkantschuk und Hartkantschukwaaren. Hartkautschukteig (nicht vulkanisirt) .. .. . . .......... ... . ... .. . ... Hartkautschukteig für zahntechnische Zwecke, mit Farben, Metallpulver oder anderen Stoffen gemengt .. . . .. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. Hartkautschuk (Kautschukhornmasse) in Platten b Stangen, auch zerschnitten, ohne weitere Bearbeitung; Rohpressungen aus Hartkautschuk, die zwar schon die Gestalt der Waare erkennen lassen, aber noch die Preßnähte an sich tragen und deshalb der weiteren Bearbeitung bedürfen; un- bearbeitete Platten aus Hartkautschuk mit Unterlagen von Gespinnst- waaren oder Paprer .. . .. . .. Röhren aus Hartkautschuk, ohne weitere Bearbeitung Andere Hartkautschukwaaren, auch in Verbindung mit anderen Stoffen, soweit sie nicht dadurch unter höhere Zollsätze fallen Allgemeine Anmerkung zum siebenten Abschnitt. Waaren aus Guttapercha, Balata oder Kautschukersatzstoffen, oder damit ganz oder theil- weise überzogen, werden, soweit sie nicht besonders genannt sind, wie Kautschuk- waaren verzollt. Achter Abschnitt. Gestechte und Flechtwaaren aus pflanzlichen Stoffen mit Ausnahme der Gespinnstfasern. A. Geflechte (mit Ausnahme der Sparterie). Holzspangeflechte, auch gefübt Geflechte aus Stroh, Bast, Baumwurzeln, Binsen, Ginster, Gras, Holz- wolle, Palmblatt, Seegras, Schilf oder anderen pflanzlichen Flecht- stoffen: ungebleicht, ungefbt4t:: gebleicht, gefärtttt ... Vollsatz für 1 Doppel, zentner Mark. 100 10 40 frei