— 389 — 593 592 594 5593. B. Flechtwaaren (mit Ausnahme der Hüte und der Sparteriewaaren). Decken: Fußdecken und Matten, grobe, roh oder gefärbt, gebeizt, gefirnißt. andere als grobe Fußdecken und Matten, sowie andere Decken aller Art, auch mit Unterlagen aus Gespinnstwaaren oder Filtz. (590/1 1589/90) Korbflechterwaaren und andere Flechtwaaren: grobe, roh oder gefärbt, gebeizt, gefirnißt: aus ungeschälten oder geschälten Ruthen, aus Rohr, Peddig oder Holzsppnpnnnanan . . . ... aus anderen Flechtstoffen. . . . . . . . . . . . . . . . . . ... . . . . . . . . . ... andere als grobe, insbesondere alle lackirten, polirten, bronzirten, ver— goldeten, versilberren Korbflechterwaaren und andere Flechtwaaren (mit Ausnahme der gepolsterten Korbmöbel) in Verbindung: mit Gespinnsten oder Gespinnstwaaren ganz oder theilweise aus Seide, mit Spitzen, Stickereien, Gespinnstwaaren mit aufgenähter Arbeit, Sammet oder Plüsch, sammet= oder plüschartigen Geweben oder zugerichteten Schmuckfedden mit anderen Gespinnsten oder Gespinnstwaaren oder mit anderen Stoffen, soweit sie nicht dadurch unter höhere Zollsätze fallen Anmerkung zu B. Eine Verbindung mit Holz bleibt auf die Verzollung ohne Einfluß. C. Sparterie und Sparteriewaaren. Sparteeeen Sparteriewaaren (ausgenommen Hüte): ohne Verbindung mit anderen Stoffen . .. in Verbindung mit Gespinnsten oder Gespinnstwaaren ganz oder theilweise aus Seide, mit Spitzen, Stickereien, Gespinnstwaaren mit aufgenähter Arbeit, Sammet oder Plüsch, sammet= oder plüschartigen Geweben oder zugerichteten Schmuckfedeen in Verbindung mit anderen Gespinnsten oder Gespinnstwaaren oder mit anderen Stoffen, soweit sie nicht dadurch unter höhere Lollsätze fallen Lollsatz für 1 Doppel- zentner Mark. 80 90 200 120