390 595 594 596 595) 597 596 598 5971 599 598. 600 599 Neunter Abschnitt. Besen, Bürsten, Hinsel und Siebwaaren. Besen aus Reisig: ohne Stock oder Stiel mit Stock oder Stiel aus rohem Holze oder Rohr, auch mit Hand- haben aus dem zum Binden der Besen verwendeten Reisig rKHsHrrHeee# (596/9 1595/8) Andere Besen sowie Bürsten und Pinsel: grobe, auch in Verbindung mit unlackirtem) unpolirtem Holze, Rohr oder Eisen: aus pflanzlichen Stoffen oder Pflanzenfaserersatzstoffen; Dreidel (Dweidel) und ähnliche Gegenstände für Reinigungszwecke aus Borsten oder thierischen Borstenersatzstoffen; auch Abstauber aus ungefärbten Fdden . grobe in Verbindung mit lackirtem, polirtem Holze, Rohr oder Eisen; feine (insbesondere alle aus Haaren oder Gespinnsten sowie Abstauber aus gefärbten Federn), auch in Verbindung mit Holz, Rohr oder Eisen; auch Abreib= (Frottir-) Bürsten und -Handschuhe sowie Pferde- bürsten aus Borsten, Roßhaaren oder dergleichen in Verbindung mit groben Gespinnstwaaren; Haarbüsche aus Roß- oder Büffelhaaren) Teppichkehtker. Bürsten in Verbindung mit Bein oder Horn ·e-es Besen, Bürsten und Pinsel in Verbindung mit anderen Stoffen, soweit sie nicht dadurch unter höhere Zollsätze fallen . . . . . . . . . . . . . . . . . .. Siebwaaren: grobe (Siebböden aus Holzspan, Eisendraht oder gelochtem Eisen— blech in Verbindung mit unlackirtem, unpolirtem Holze oder Eisen) andere, soweit sie nicht durch ihre Verbindungen unter höhere Zoll— sätze fallen Zollsatz für 1 Doppel. zentner Mark. frei 24 100 24 24