— 392 — 608 (6071 609 608) 610 609) 611 610) 612 611)] 613 (612) 614 (6131 gefaßt oder mit anderen Stoffen verbunden (soweit sie nicht dadurch unter höhere Zollsätze fallen), auch zur unmittelbaren Verwendung als Schmuck u. s. w. aufgereiht oder zugerichtet .. . . . . . . . . . .. Wachsperlen und alle sonstigen Nachahmungen echter Perlen; Nach— ahmungen von rothen Korallen, auch in Form von Perlen; Waaren ganz oder theilweise aus nachgeahmten echten Perlen oder nachgeahmten rothen Korallen, soweit sie nicht durch die Verbindung mit anderen Stoffen unter höhere Zollsätze falllen . .. ... Fischbein: Fischbeinstäbe . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. . .. . . .. ......... Fischbeingeflechte, Fischbeingewebe und andere Fischbeinwaaren (aus- genommen Hüte), auch in Verbindung mit anderen Stoffen, soweit sie nicht dadurch unter höhere Zollsätze falen Hornstäbe aus Büffel- oder anderen Thierhörnern (Hornfischbein): rauh, uneben;) auch kurze geebnete, glatte Stäbe zur Anfertigung von Hornborssen . . . . . . . .. geebnet, glatt oder sonst zur Verwendung bereits vorgerichtet. ... . Gepreßte, gedrehte oder gefräste Knöpfe aus Horn, Hornmasse oder Knochen, mit oder ohne Osen Federkiele (Federspulen, Schreibfedern), geschnitten: noch in Form ganzer Fdden in Stücken (von der Größe der Stahlfedern oder zu Zahnstochern, Pinselstielen, Mundstücken für Cigarrenspitzen oder dergleichen zugeschnitten) Platten und Stücke, blos gespalten, geschnitten, auch roh vorgehobelt, aus thierischen Schnitzstoffen, anderweit nicht genannt; Hornmasse in Tafeln: roh, auch entfettet oder gebleichtt Hornmoebel gebeizt, gefärbt, gepreßt (mit Mustern), geschliffen, poliinct Waaren aus thierischen Schnitzstoffen, nicht unter die vorstehenden Nummern fallend: ohne Verbindung mit anderen Stofen Zollsatz für 1 Doppel- zentner Mark. 600 30 10 60 100 30