— 416 — — 772 773 774 775 776 777 778 B. Silber. Feinsilber, roh oder gegossen, gehämmert oder gewalzt, in Stangen oder Blech; legirtes Silber, roh oder gegossen; Silbermünrzken Legirtes Silber, gehämmert oder gewalzt, auch in Form von Blech; legirtes oder unlegirtes Silber, vergoldet oder auf mechanischem Wege mit Gold belegt .. . .. .. .. . ... .«............. «.............. Draht, auch legirt: rnddd ... geplättet oder geformt (faconnirt) .. .. .. . . .... . . .. .. .. . . . ... vergoldet oder auf mechanischem Wege mit Gold belegt. . . . .. .. . Silbergespinnst (auch aus vergoldetem oder auf mechanischem Wege mit Gold belegtem Silberdrahte), sowie Tressenwaaren (esätze, Bänder, Kordeln, Litzen, Schnüre), Gewebe und Knopfmacherwaaren (auch mit Einlagen von Holz, Bein, Horn, Leder) aus Silbergespinnst ohne Beimischung von anderen Gespinnsten, wenn der Kern besteht: ganz oder theilweise aus Seide, künstlicher Seide oder Floretseide aus anderen Spinnstosfen: Waaren ganz oder theilweise aus Silber, anderweit nicht genannt, auch vergoldet oder auf mechanischem Wege mit Gold belegt, soweit sie nicht durch die Verbindung mit anderen Stoffen unter höhere Zollsätze fallen; Blattsilber (echter Silberschaum) ...... ... . . . . . . . .. . . ... Siebzehnter Abschnitt. Anedle Metalle und Waaren daraus. A. Eisen und Eisenlegirungen. Roheisen und nicht schmiedbare Eisenlegirugeen . ... (778/9) Röhren einschließlich der Röhrenformstücke, aus nicht schmied- barem Guß: von mehr als 7 Millimeter Wandstärke: roh................................................. bearbeitet............................................. Zollsatz fürlDoppecs zentner Mart. frei 100 100 200 250 800 250 600 4,50