— 418 — 790 793 verzinnt (Weißblech) oder sonst mit anderen unedlen Metallen oder Le— girungen unedler Metalle überzogen: ., Euꝶ. von mehr als 1 Millimetter . .. in der Stärke von 1 Millimeter oder daruntr. Anmerkung zu Nr. 786 bis 788. Für Eisenblech von geringerer Stärke als 5 Millimeter, das anders als rechtwinklig beschnitten ist, erhöht sich der Zoll um 25 vom Hundert. Wellblech, Dehnblech, Riffelblech, Warzenblech: —. -................................... bearbeitet............................................ Blech mit Ausnahme des in Nr. 789 besonders bezeichneten, gepreßt, ge- buckelt, geflanscht, geschweißt, gebogen, gelocht, gebohrt: von mehr als 1 Millimeter in der Stärke « « S von 1 Millimeter oder darunter . . (791/2) Draht, gewalzt oder gezogen, einschließlich des geformten (faconnirten): roh oder bearbeitet, jedoch nicht polirt, lackirt oder mit anderen unedlen Metallen oder Legirungen unedler Metalle überzogen: von 1,5 Millimeter oder darübr ... von weniger als 1/5 bis 0) Millimeter . von weniger als 0)5 Millimeter in der Stärke polirt, lackirt oder mit anderen unedlen Metallen oder Legirungen unedler Metalle überzogen: von 1)5 Millimeter oder darübr . . . . von weniger als 1)5 bis 0,5 Millimeter von weniger als 0)5 Millimeter in der Stärke Schlangenröhren, gewalzt oder gezogen; auch Röhrenformstücke: roh................................................. bearbeitet.............. -............................... Zollsatz für 1 Doppel- zentner Mark. 5,50 Ci 5,50 T 2,50 4,50