— 426 — 848 849 852 853 854 Aluminiumgespinnst, sowie Tressenwaaren (Besätze, Bänder, Kordeln, Litzen, Schnüre), Gewebe und Knopfmacherwaaren (auch mit Einlagen von Holz, Bein, Horn, Leder) aus Aluminiumgespinnst ohne Bei- mischung von anderen Gespinnsten, wenn der Kern besteht: ganz oder theilweise aus Seide, künstlicher Seide oder Floretseide aus anderen Spinnstosffen: Waaren aus Aluminium, nicht unter Nr. 848 fallend, auch in Verbin- dung mit anderen Stoffen, soweit sie nicht zu den fein gearbeiteten Schmuckgegenständen u. s. w. der Nr. 887 gehören oder durch die Verbindung mit anderen Stoffen unter höhere Zollsätze fallen; Blatt- aluminium Anmerkung zu B. Dem Aluminium gleich behandelt werden nur die aluminiumähnlichen Legirungen von Aluminium mit anderen unedlen Metallen. C. Blei und Bleilegirungen. Blei, roh (in Blöcken, Mulden oder dergleichen . .. Blei, gewalzt (Blech), auch gerollt (Rollblei), roh, abgeschliffen, gefirnißt, lackirt, polirt oder mit anderen unedlen Metallen oder Legirungen unedler Metalle überzogen; Fensterblei Druckplatten, gestochen oder geätzt, auch verkupfert, verstählt oder in Berbindung mit unlackirtem, unpolirtem Holze, Eisen, Zink oder Zinn) Stereotypplatten, Abklatsche und Buchdruckerschriften Bleiwaaren, nicht unter Nr. 853 fallend: grobe, auch in Verbindung mit unlackirtem, unpolirtem Holze, Eisen, Zink oder iin. feine, insbesondere alle bemalten,) bronzirten, lackirten, mit anderen unedlen Metallen oder Legirungen unedler Metalle überzogenen; Bleiwaaren in Verbindung mit anderen Stoffen, soweit sie nicht vorstehend genannt sind oder durch die Verbindung mit anderen Stoffen unter höhere Lollsätze fallen, auch nicht zu den fein ge- arbeiteten Schmuckgegenständen u. s. w. der Nr. 887 gehören; Blattblei, auch verzinnt oder mit Zinn plattirt Lollsatz für 1 Doppel- zentner Mark. 60 frei 24