— 428 — 867 868 869 870 soweit sie nicht vorstehend genannt sind oder durch die Verbindung mit anderen Stoffen unter höhere Zollsätze fallen, auch nicht zu den fein gearbeiteten Schmuckgegenständen u. s. w. der Nr. 887 ge— hören; Blattzinn (Stanniol), auch gefärbt oder mit unechtem Blattgolde belgtttttttt . . . . . . . . . ... Anmerkung zu E. Britanniametall (Legirung von Zinn und Antimon mit geringen Zusätzen von Zink, Kupfer, Nickel oder Wismuth) und Waaren daraus werden wie Zinn und Iinnwaaren behandelt. F. Nickel und Nickellegirungen. Nickelmetall (Nickel), roh (in Barren oder Stücken, auch gegossen in Form von Platten oder Rosten, die nur zur Verwendung bei Vernickelungen auf elektrolytischem Wege geeignet sind), Nickelmünzen Nickel, geschmiedet oder gewalzt, in Stangen oder Blech; Formgußstücke und Schmiedestücke in unbearbeitetem Zustade. Draht: 1 Millimeter oder darüber stark .. . . . . . . . . . . . ... . . . .. . . . ... weniger als 1 Millimeter stark..... ... .. .. . . .. . . . . . . . . . ... Röhren, Hülsen, Näpfchen .. .. . . . . . . . .. . . . .. . . .. . . . . . . . . . . ... Waaren aus Nickel, vorstehend nicht genannt, auch in Verbindung mit anderen Stoffen, soweit sie nicht zu den fein gearbeiteten Schmuck— gegenständen u. s. w. der Nr. 887 gehören oder durch die Verbindung mit anderen Stoffen unter höhere Zollsätze fallen; Blattnickel Anmerkung zu F. Dem Rickel gleich behandelt werden nur die nickel- ähnlichen Legirungen aus Nickel mit anderen unedlen Metallen. G. Kupfer und Kupferlegirungen. Kupfer, roh (in Scheiben oder sogenannten Rosetten, Blöcken /Hart- stücken!), Barren oder Platten, in Pulverform u. s. w.)) Kupfermünzen; Kupferlegirungen,roh»................................... Stangen, Bleche, Schalen und andere Formstücke, geschmiedet oder ge— walzt. .................................................. Zollsatz für 1 Doppel- zentner Mark. 24 frei 12 12 15 30 60 frei 12