— 429 — 874 877 878 p Draht (mit Ausnahme des cementirten Drahts); Eisendraht, mit Draht aus Kupfer oder Kupferlegirungen umsponnen, umflochten oder um- wicklt . ... ........................... EcmentirterDraht......................................... DrabtlitzcnundDrahtscile,wedcrlackirtnochpolirtodervernickelt.... Walzen, auch solche aus Eisen mit einer mehr als 5 Millimeter starken Haut aus Kupfer oder Kupferlegirungen, zur Zurichtung (Appretur) von Gespinnstwaaren oder zum Druck, einschließlich der mit ihnen in fester Verbindung stehenden Maschinen und Maschinentheile, auch ge- stochen oder gectntntntt. ODruckplatten aus Kupfer oder Kupferlegirungen, auch verstählt, mit Blei oder dergleichen hintergossen oder in Verbindung mit Holz, Eisen, Blei, Zink oder Zinn, auch gestochen oder geätzt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. Metalltuch aller Art für gewerbliche Zwecke, insbesondere für die Her— stellung von Papier, endlos oder in Rollen oder Stücken, aus Draht, auch mit Gespinnsteinlagen; Vordruckwalzen (Egoutteure), glatt oder gerippt, mit oder ohne Wasserzeihen Haus= und Küchengeräthe aus Kupfer, nicht vernickelt, auch in Ver- bindung mit anderen Stoffen, soweit sie nicht dadurch unter höhere Oollsätze fallen: unlackirt, unpoliitt: . . . . . . . .. lackirt, polltteee. Grobe Waaren aus Kupfer und grobe Waaren aus gegossenem Messing, vorstehend nicht genannt; gegossene, gelöthete, gewalzte oder gezogene Röhren, einschließlich der Muffen= und Flanschenröhren sowie der Röhrenverbindungs= und Röhrenformstücke, auch gebogen, aus Kupfer oder Messing) alle diese weder lackirt noch polirt oder vernickelt, auch in Verbindung mit anderen Stoffen, soweit sie nicht unter Nr. 874 oder durch die Verbindung mit anderen Stoffen unter höhere Zollsätze fallen; Polsterfedern aus Kupfer= oder Messingdraht, unpolirt, un- lackllt................................................. Andere als grobe Waaren aus Kupfer oder gccosfenem Messing, vor- stehend nicht genannt; alle lackirten oder polirten Waaren aus Kupfer (mit Ausnahme der Haus= und Küchengeräthe) oder aus gegossenem Messing; Waaren aus Messingblech (mit Ausnahme der Röhren)) Jollsatz für 1 Doppel- zentner Mark. 18 30 30 18 30 18