-- 41 -- Reichs-Gesetzblatt. Nr 7. Inhalt: Bekanntmachung, betreffend Änderung der Militär · Transport · Ordnung. S. 41. — Bekannt— machung, betreffend die Vereinbarung erleichternder Vorschriften für den wechselseitigen Verkehr zwischen den Eisenbahnen Deutschlands und Luxemburgs. S. 41. — Bekanntmachung, betreffend das Strafverfahren vor den Seemannsämtern. S. 42. — Bekanntmachung, betreffend Änderungen der Anlage B zur Eisenbahn-Verkehrsordnung. S. 45 (Nr. 2928.) Bekanntmachung, betreffend Änderung der Militär-Transport - Ordnung. Vom 12. März 1903. Auf Grund des § 2 der Verordnung, betreffend die Militär-Transport-Ordnung für Eisenbahnen, vom 18. Januar 1899 (Reichs-Gesetzbl. S. 15) bestimme ich, daß in dieser Ordnung im § 45 Ziffer 14 hinter dem Worte „Heu“ die Worte: „für die Dauer der Fahrt“ zu streichen sind und im § 46 Ziffer 1d der zweite Absatz: „Muß Futter . . (bis) einzustellen.“ lateinische Schrift erhält. Berlin, den 12. März 1903. Der Reichskanzler. Graf von Bülow. — (Nr. 2929.) Bekanntmachung, betreffend die Vereinbarung erleichternder Vorschriften für den wechselseitigen Verkehr zwischen den Eisenbahnen Deutschlands und Luxem- burgs. Vom 13. März 1903. Der in der Bekanntmachung vom 7. Dezember v. J. (Reichs-Gesetzbl. von 1902 S. 294) veröffentlichte Anhang zur Anlage B der Eisenbahn-Verkehrsordnung findet, nachdem die Großherzoglich Luxemburgische Regierung auf Grund der mit ihr getroffenen Vereinbarung (Reichs-Gesetzbl. von 1893 S. 189) zugestimmt hat, auch im deutsch-luxemburgischen Wechselverkehr Anwendung. Berlin, den 13. März 1903. Der Reichskanzler. Graf von Bülow. Reichs= Gesetzbl. 1903.                                                                                10 Ausgegeben zu Berlin den 19. März 1903.