— 122 — (Nr. 2944.) Bekanntmachung, betreffend den Schutz deutscher Warenbezeichnungen in Cenador. Vom 27. März 1903. Unter Bezugnahme auf § 23 des Gesetzes zum Schutze der Warenbezeichnungen vom 12. Mai 1894 (Reichs-Gesetzbl. S. 441) wird hierdurch bekannt gemacht, daß in Ecuador deutsche Warenbezeichnungen in gleichem Umfange wie inländische Warenbezeichnungen zum gesetzlichen Schutze zugelassen werden. Berlin, den 27. März 1903. Der Reichskanzler. Im Auftrage: Dr. Hopf. Herausgegeben im Reichsamte des Innern. Berlin, gedruckt in der Reichsdruckerei.