— 136 — Belgien. A. Von belgischen Verwaltungen betriebene Bahnen und Bahnstrecken. 1. Belgische Staatsbahnverwaltung. 2. Belgische Nordbahn. 3. Gent— Terneuzen. 4. Mecheln—Terneuzen. 5. Westflandrische Eisenbahn. 6. Eisenbahn von Chimay. 7. Termonde—St. Nicolas. 8.  Hasselt—Maeseyck. B. Bahnstrecken, welche sich im Betrieb oder Mitbekrieb auswärtiger Verwaltungen befinden. I. Französischer Verwaltungen. Die von der Französischen Nordbahn betriebenen Strecken von der belgisch-französischen Grenze: 9. bei Comines bis Comines. 10. bei Halluin bis Menin. II. Luxemburgischer Verwaltungen. 11. Die von der Luxemburgischen Prinz Heinrich-Bahn betriebene Strecke von der belgisch-luxemburgischen Grenze bei Rodange bis Athus. Anmerkung. Betreffend die Bahnstrecken, welche von belgischen Verwaltungen im Auslande betrieben sind, ist zu vergleichen: Frankreich, Ziffer 15, 16, 17, 18. Niederlande, Ziffer 12, 13. Dänemark. A. Von dänischen Derwaltungen betriebene Strecken. 1. Die dänischen Staatsbahnen, einschließlich die von denselben betriebenen Dampffährenverbindungen: a) über den Limfjord (Oddesund Nord—Oddesund Syd und Nykjobing Morso—Glyngere), b) über den Kleinen llille] Belt (Fredericig— Stribh), c) über den Großen sstore] Belt (Nyborg—Korson),