— 198 — (Nr. 2951.) Bekanntmachung, betreffend die Vereinbarung erleichternder Vorschriften für den wechselseitigen Verkehr zwischen den Eisenbahnen Deutschlands und Luxem- burgs. Vom 15. April 1903. D. in der Bekanntmachung vom 2. Februar d. J. (Reichs-Gesetzbl. von 1903 S. 6) veröffentlichten Änderungen der Anlage B zur Eisenbahn-Verkehrsordnung finden, nachdem die Großherzoglich Luxemburgische Regierung auf Grund der mit ihr getroffenen Vereinbarung (Reichs-Gesetzbl, von 1893 S. 189) zugestimmt hat, auch im deutsch--luxemburgischen Wechselverkehr Anwendung. Berlin, den 15. April 1903. Der Reichskanzler. In Vertretung: Graf von Posadowsky. Herausgegeben im Reichsamte des Innern. Berlin, gedruckt in der Reichsdruckerei.