— 207 — Durch den Wahlvorstand war in der Nähe des Zuganges zu d. — Nebenraum . — Nebentisch — —“") für die Bereithaltung der abgestempelten Umschläge aufgestellt worden —————————————————————————————————————————————————“——————————————————.....—.... -m-—————————-SA—————————————————————————————————————————————— Von den erschienenen Wählern begab sich jeder einzeln, nachdem er einen Umschlag ausgehändigt erhalten hatte — in den Nebenraum — an den Neben- tisch —°"), wo er seinen Stimmzettel unbeobachtet in den Umschlag steckte. Er trat sodann an den Vorstandstisch heran, nannte seinen Namen sowie auf Erfordern seine Wohnung und übergab den Umschlag mit dem Stimmzettel, sobald der Protokollführer den Namen in der Wählerliste aufgefunden hatte, dem Wahl- vorsteher, der ihn sofort uneröffnet in die Wahlurne legte. Hierbei mußten von dem Wahlvorsteher zurückgewiesen werden: 1.  weil der Wähler den Stimmtzettel nicht in einem amtlich gestempelten Umschlag abgeben  wollte, erhaltene Nebenraum Nebentis —“) Stimmzettel. Sittimmzettel vermerkte jedes Wählers, neben dessen“ bestimmten Spalte Wählerliste Kreuz Nachmittag Abstimmung geschlossen. Wahlurne Umschläge einem amtlich gestempelte 2. weil der Wähler den Stimmzettel in einem mit einem Kennzeichen ver- sehenen Umschlag abgeben wollte, —— Stimmzettel. Auch mußten............... Wähler von der Stimmgebung zurück gewiesen werden, weil sie sich  trotz erhaltener Aufforderung weigerten,  --- in den Nebenraum --- an den Nebentisch---*) zu treten, um den Stimmzettel in Umschlag zu stecken. Der Protokollführer vermerkte die Stimmabgabe jedes Wählers, indem er  neben dessen Namen in der dazu bestimmten Spalte der Wählerliste ein Kreuz machte. Um 7 Uhr Nachmittags erklärte der Wahlvorsteher die Abstimmung für geschlossen. Dieselbe stimmte mit der Zahl derjenigen Wähler, neben deren Namen in der Wählerliste der Abstimmungsvermerk gemacht war, überein.  (Randbemerkung: wird durchgestrichen, wenn die Zahlen nicht übereinstimmen. . größer .« .. · Dieselbe war um......  (größer/kleiner), als die Zahl derjenigen Wähler, neben deren Namen in der Wählerliste der Abstimmungs- vermerk gemacht war. Zur Aufklärung dieser Verschiedenheit, welche sich auch bei wiederholter Zählung herausstellte, dient folgendes: (Randbemerkung: wird durchgestrichen, wenn die Zahlen übereinstimmen.)  ( Randbemerkung zu  1 und 2: wird durchgestrichen, soweit die bezeichneten Fälle nicht vorgekommen sind.) *) Das Unzutreffende ist zu durchstreichen.