— 209 — Mehrere gleichlautende Stimmzettel fanden sich in den Umschlägen Nr. und wurden je als ein Stimmzettel gezählt“). Keine Stimmzettel fanden sich in den Umschlägen Nr........... *). Dagegen wurden die nachbezeichneten Stimmzettel, hinsichtlich deren sich die nachstehenden Bedenken ergeben hatten, aus folgenden Gründen durch Be- schluß des Wahlvorstandes für gültig erklärt: 1. Stimmzettel Nr. 2. Stimmzettel Nr. Die sämtlichen vorbezeichneten Stimmzettel und Umschläge, hinsichtlich deren es einer Beschlußfassung des Wahlvorstandes bedurft hatte, wurden mit fort- laufenden, den vorstehend angegebenen entsprechenden Nummern versehen und dem Protokolle beigefügt. Die Zahl der Stimmen betrug - — Ungültige Stimmzettel sowie außer Berücksichtigung ge- lassene Umschläge waren vorhanden ,-- Die Zahl der gültigen Stimmen beträgt also . . .. --- Es haben erhalten: beispielsweisse sEutsbesitzer Karl Weiß in Helldorf — 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. Angabe, die zu 9. 10. 11. 12. 13. 14. 15. 16. 17. 18. 19. 20. 21. 22 durchstreichen ist. 23. 24. 25. 26. 27. 28. 29. 30. 31 zusammen 31 Stimmen.) 1. zusammen —. Stimmen. 2. zusammen — Stimmen. 3.....· zusammen.................... Stimmen. 4,................................... zusammen , Stimmen. 5..·................................ . zusammen.................·.. Stimmen. zusammen Stimmen. Im ganzen wie obrn . —— Stimmen. *) Das Unzutreffende ist zu durchstreichen. Reichs- Gesetzbl. 1903. 40