— 258 — (Nr. 2981.) Staatsvertrag zwischen dem Reiche und Luxemburg, betreffend die Herstellung einer Nebenbahn von Diedenhofen nach Bad Mondorf. Vom 4. Februar 1903. Vertrag. — Seine Majestät der Deutsche Kaiser, König von Preußen 2c., im Namen des Deutschen Reichs, einerseits, und Seine Königliche Hoheit der Großherzog von Luxemburg, Herzog von Nassau, andererseits, von dem Wunsche geleitet, die Eisenbahnverbindungen zwischen Elsaß-Lothringen und dem Großherzogtume Luxemburg zu vermehren, haben behufs einer hierüber zu treffenden Vereinbarung zu Bevollmächtigten ernannt: Seine Majestät der Deutsche Kaiser, König von Preußen æ. Allerhöchstihren außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister in Luxemburg, Legationsrat Grafen Carl von Pückler, und Seine Königliche Hoheit der Großherzog von Luxemburg, Herzog von Nassau: Allerhöchstihren Staatsminister, Präsidenten der Regierung Dr. Paul Eyschen, welche, nachdem sie sich gegenseitig ihre Vollmachten mitgeteilt und dieselben in guter und gehöriger Ordnung befunden, unter Vorbehalt der Ratifikation, die folgenden Artikel vereinbart haben: Artikel 1. Die Hohen vertragschließenden Regierungen erklären sich gegenseitig beret die Herstellung einer Nebenbahn von Diedenhofen nach Bad Mondorf zum An- schluß an die Luxemburger Sekundärbahnen zuzulassen und zu fördern. Artikel 2. Die Kaiserliche Regierung von Elsaß-Lothringen hat der Eisenbahnbau- und Betriebsgesellschaft Bering und Waechter in Berlin die Konzession zum Bau und Betrieb der in ihrem Gebiete belegenen Strecke der im Artikel 1 bezeichneten Eisenbahn erteilt, sie wird der Großherzoglich Luxemburgischen Regierung den Zeitpunkt bezeichnen, bis zu welchem die betriebsfähige Herstellung der elsaß- lothringischen Strecke bewirkt sein wird. Die Großherzoglich Luxemburgische Regierung verpflichtet sich, den Bau und den Betrieb des in ihrem Staats- gebiete belegenen Teiles der Diedenhofen - Bad Mondorfer Bahn ihrerseits derselben Gesellschaft zu übertragen und dafür zu sorgen, daß die Vollendung des Baues und die Eröffnung des Betriebs zu demselben Zeitpunkte stattfindet, zu welchem die elsaß-lothringische Strecke ausgebaut und in Betrieb gesetzt sein wird.