314 Derzeichnis derjenigen Werkstätten, in deren Betrieb in Abweichung von der Vorschrift im § 13 Abs. 1 des Gesetzes, betreffend Kinderarbeit in gewerblichen Betrieben, vom 30. März 1903 (Reichs-Gesetzbl. S. 113) eigene Kinder unter zehn Jahren nach Maßgabe der Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 17. Dezember 1903 (Reichs-Gesetzbl. S. 312) bis zum 31. Dezember 1905 beschäftigt werden dürfen. Auf solche Werkstätten, in denen durch elementare Kraft (Dampf, Wind, Wasser, Gas, Luft, Elektrizität u#sw.) bewegte Triebwerke nicht bloß vorübergehend zur Verwendung kommen, sowie auf solche Werk. stätten, in deren Betrieb nach § 12 a. a. O. aus sonstigen Gründen Kinder nicht beschäftigt werden dürfen, finden die Ausnahmen keine Anwendung. Gewerbeklase Bezeichnung Art der Beschäftigung, Bezirke, Gewerbeart der der 7 · - - Gewerbestatik Werkstätten für welche die Ausnahme gewährt ist. 1 2 3 4 IVa 2. Verfertigung grober Bekleben der Schiefergriffel mit Sachsen-Meiningen: Kreis Sonne- Schieferwaren. Papier, Bemalen, Zählen, Ein= berg und Amtsgerichtsbezirk Eisfeld. legen in Etuis. IVa9, Verfertigung von Spiell] Zählen der Märbel und Verpacken in Sachsen-Meiningen: Kreis Sonne- IVd 7 u. waren aus Stein, kleine Säckchen; bei Porzellan-/ berg und Anmtsgerichtsbezirk Eis— IVes. Porzellan oder Glas. märbeln auch Bemalen. Bemalen feld; Sachsen-Coburg und Gotha: und Anstreichen von Puppen. Anmtzgerichtsbezirke Neustadt und gliedern, Sortieren und EinsetzenRodach. von Puppenaugen, Zusammensetzen von Duppenteilen. Zusammensetzen von Christbaumschmuck, Garnieren (Anbringen von Osen, Hütchen, Schlingen und dergleichen), Sor- tieren, Einlegen in Kartons. Auf- reihen von Perlen auf Fäden. IVd6, Ve,Bearbeitung von Knöpfen Aufnähen und Aufstecken auf die Hreußen: Regierungsbezirke Düssel- IXh, aus Porzellan, Metall, Karten. dorf und Aachen; Sachsen: Kreis- XIIg# 3. Horn, Perlmutter und hauptmannschaften Chemnitz und dergleichen. Zwickau; Baden: für das Groß- herzogtum; Sachsen-Altenburg: für die Städte Schmölln und Göß- nitz und die benachbarten ländlichen Ortschaften; Schwarzburg-Rudol- stadt: für das Fürstentum.