Die Landesregierungen können in einzelnen Fällen aus besonderen Gründen die gleiche Kenntnis einer anderen Sprache für genügend erklären. 2. Englische Sprache, soweit sie zum Verständnisse der Seekarten, des Nautical Almanac und einfacher Segelanweisungen notwendig ist. B. Mathematik. * 1. Arithmetik. a) Grundrechnungsarten mit gewöhnlichen Brüchen, Dezimaibrüchen und Buchstaben. b) Lehre der Potenzen, Wurzeln und Logarithmen. c) Lösung von einfachen Gleichungen ersten Grades und Verhältnis- gleichungen. 2. Planimetrie. a) Einfachere Sätze über Winkel sowie über Kongruenz, Ahnlichkeit und Gleichheit gradliniger Figuren. b) Einfachere Sätze vom Kreise. c) Einfachere Konstruktions= und Rechnungsaufgaben vermittels der Lehr- sätze. d) Berechnung des Inhalts von geradlinigen Figuren und von Kreisen sowie von Schiffsquerschnitten nach der Simpsonschen Regel. *3. Stereometrie. a) Einfachere Sätze über die Lage von Linien und Ebenen im Raume, über Kugeln und Kugelschnitte sowie über sphärische Winkel und Dreiecke. b) Berechnung des Inhalts von Prismen, Zylindern und Fässern sowie von Schiffsräumen nach der Simpsonschen Regel. *4. Ebene Trigonometrie. a) Trigonometrische Funktionen und deren einfachste Beziehungen zu ein- ander. b) Berechnung der Seiten und Winkel von Dreiecken. 5. Sphärische Trigonomektrie. Die Sinusregel und die Grundgleichung. 6. Physik. Allgemeine Eigenschaften der Naturkörper, einfachere Sätze aus der Mechanik sowie aus der Lehre des Schalles, des Lichtes, der Wärme, der Elektrizität und des Magnetismus. Reichs-Gesetzbl. 1904. 4