e) über den Masnedsund (Masnedø—Orehoved), f) zwischen Gjedser und Warnemünde — wegen dieser Dampffähren- verbindung siehe unter B. I. 4; aber mit Ausschluß: der von der Südfünenschen Eisenbahngesellschaft betriebenen Staats- bahnstrecke Nyborg—Faaborg und der Dampfschiffstrecke Korsor—Kiel. 2. Folgende unter Staatsverwaltung stehende Privateisenbahnstrecken: a) Orehoved—Gjedser, b) Aalestrup—Viborg, c) Soró-Vedde. B. Bahnstrecken, welche sich im Betrieb oder Mitbetrieb auswärtiger Eisenbahnverwaltungen befinden. Deutscher Verwaltungen. 3. Die von den Königlich Preußischen Staatsbahnen betriebene Strecke von der deutsch-dänischen Grenze bei Farris bis Vamdrup. 4. Die in Gemeinschaft mit den Großherzoglich Mecklenburgischen Staats- bahnen betriebene Dampffährenverbindung Gjedser—-Warnemünde. Anmerkung. Betreffend die Bahnstrecken, welche von dänischen Verwaltungen im Auslande betrieben sind, ist zu vergleichen: Deutschland, Ziffer 127. Frankreich. A. Von französischen Verwaltungen betriebene Bahnen und Bahn- strecken. Die Linien von allgemeiner Bedeutung: 1. Der Nordbahn. 2. Der Ostbahn, einschließlich der für Rechnung der Konzessionäre betriebenen Linien von Monthermé nach Monthermé , Vrigne-Meuse nach Brigne- aur-Bois, Carignan nach Messempré, Charmes nach Rambervillers, Avricourt nach Blamont und Cirey, Saint-Dizier nach Vassy, Vassy nach Doulevant-le-Cháteau. 3. Der Westbahn. 4. Der Paris—Lyon-Mittelmeerbahn, einschließlich der für Rechnung der Konzessionäre betriebenen Linie des alten Hafens in Marseille und der- jenigen von Arles nach Saint-Louis.