— 102 — mit verdünntem Kresolwasser oder Karbolsäurelösung (Ia) befeuchtet sind. Die gebrauchten Lappen sind zu verbrennen. Pelzwerk wird auf der Haarseite bis auf die Haarwurzel mit verdünntem Kresolwasser oder Karbolsäurelösung (la) durchweicht. Nach zwölfstündiger Ein- wirkung der Desinfektionsflüssigkeit darf es ausgewaschen und weiter gereinigt werden. Plüsch- und ähnliche Möbelbezüge werden nach Ziffer 3 und 4 desinfiziert oder mit verdünntem Kresolwasser oder Karbolsäurelösung (la) durchfeuchtet, feucht gebürstet und mehrere Tage hintereinander gelüftet und dem Sonnenlicht ausgesetzt. Von Kranken benutzte Ess- und Trinkgeschirre oder Geräte sind entweder auszukochen (lg) oder mit heißer Kaliseifenlösung (ld) ½ Stunde lang stehen zu lassen und dann gründlich zu spülen. Waschbecken, Spucknäpfe, Nachttöpfe und dergleichen werden nach Desinfektion des Inhalts (Ziffer 1) gründlich mit ver- dunntem Kresolwasser ausgescheuert. 9. Gegenstände von geringem Werte (Inhalt von Strohsäcken, gebrauchte Lappen und dergleichen) sind zu verbrennen. 10. Soll sich die Desinfektion auch auf Personen erstrecken, so ist dafür Sorge zu tragen, daß sie ihren ganzen Körper mit Seife abwaschen und ein vollständiges Bad nehmen. Ihre Kleider und Effekten sind nach Ziffer 3 und 4 zu behandeln, das Badewasser nach Ziffer 1. 11. Die Leichen der Gestorbenen sind in Tücher zu hüllen, welche mit einer der unter la aufgeführten desinfizierenden Flüssigkeit getränkt sind, und als- dann in dichte Särge zu legen, welche am Boden mit einer reichlichen Schicht Sagemehl, Torfmull oder anderen aufsaugenden Stoffen bedeckt sind. 12. Abweichungen von den Vorschriften unter Ziffer 1 bis 11 sind zu- lässig, soweit nach dem Gutachten des beamteten Arztes die Wirkung der Des- infektion gesichert ist. Aulage 2. Grundsätze für Maßnahmen im Eisenbahnverkehre beim Auftreten der Pocken. 1. Beim Auftreten der Pocken findet eine allgemeine und regelmäßige Untersuchung der Reisenden nicht statt; es werden jedoch dem Eisenbahnpersonale bekannt gegeben: a) die Stationen, auf welchen Arzte sofort erreichbar und zur Verfügung sind, b) die Stationen, bei welchen geeignete Krankenhäuser zur Unterbringung von Pockenkranken bereitstehen (Krankenubergabestationen).