— 196 — Zweite Anlage zum Etatsgesetze. Besoldungs-Etat für das Reichsbankdirektorium auf das Rechnungsjahr 1904. Betrag g; für das Titel. Ausgabe. Rechnungsjahr 1904. Mark. Besoldungen. 1. Der Präsident . . . . . . . . . . . . . . .. . .. ... ... . .. . ... . . . . . . .. 30 000 (Außerdem freie Wohnung im Bankgebäude, Licht und Heizung.) 2. Ein Vizepräsident 18.000 Mark, sieben Mitglieder mit 9000 Mark bis 15 000 Mark . . . . . . . . .. .. . . . . .. 100 500 Summe Titel 1 und 2 136 500 3.Mietsentschädigung (Wohnungsgeldzuschuß) je 1 500 Mark für die Beamten unter Titel 2 . . . .. .. . .. . . . . . . . . . .. .. . . . ... 12 000 4. Zu nicht pensionsfähigen Zulagen an den Vizepräsidenten und die Mitglieder bis zum Betrage von je 3 000 Mark jährlich. . . . . . 18 000 Summe . 166 500