— 276 — Servis A. 9 Davon werden "6 gezahlt werden Bezeichnung der Charge. jähr- gezahlt für den 7 licher . Servis- Winter- Sommer= S betrag Monat Mark. f.] Mark. Pf.] Mark.. C. Geschäfts-, Wacht= und Arresträume. 11. Ein Geschäftszimmer 31905— 30 60|0 12a. Eine einzelne Wacht-- oder Arreststube. . . . . . . . . . . . . . . 54 — 4 50 4650 b. Zwei dergleichen zusammenhängende Räume . . 90 — 750 7 50 c. Drei dergleichen 144 12 — 12 — d. Vier dergleichen.... .. . .... ...... .. . . . ... . . . . ... 198 — 1650 16650 Bemerkung zu den Ziffern 4 bis 8 des Tarifs: I. Die Servisbeträge unter a sind zuständig, wenn auf Grund des § 2 Ziffer 1 des Quartierleistungsgesetzes vom 25. Juni 1868 — Bundes-Gesetzbl. S. 523 — Quartier in Garnisonen oder in solchen Kantonnements in An- spruch genommen wird, deren Dauer von vornherein auf einen sechs Monate übersteigenden Zeitraum festgesetzt ist (dauerndes Quartier). II. Die Servisbeträge unter b sind zuständig, wenn auf Grund des § 2 Ziffer 2 des Ouartierleistungsgesetzes Quartier bei Kantonnierungen von nicht längerer als der zu 1 angegebenen oder von unbestimmter Dauer so- wie bei Märschen und Kommandos in Anspruch genommen wird (vorübergehendes Quartier). III. Bei engem Ouartier — Artikel 1 §2 des Gesetzes vom 21. Juni 1887 (Reichs-Gesetzbl. S. 245) — wird als Entschädigung für Offiziere und Mannschaften der volle tarifmäßige Servis, indes für die unter 4 bis 6 des Tarifs aufgeführten Dienstgrade nur der unter 7h für Gemeine ausgeworfene Tarifsatz gewährt. Für die Unter- kunft der Pferde werden nur zwei Drittel der Tarifsätze unter 9 und 10 entrichtet.