— 443 — Reichs-Gesetzblatt. Nr. 49. Inhalt: Bekanntmachung, betreffend die Vereinbarung erleichternder Vorschriften für den wechselseitigen Verkehr zwischen den Eisenbahnen Deutschlands und Luxemburgs. S. 443. — Bekanntmachung, betreffend die Einfuhr von Pflanzen und sonstigen Gegenständen des Gartenbaues. S. 444. (Nr. 3090.) Bekanntmachung, betreffend die Vereinbarung erleichternder Vorschriften für den wechselseitigen Verkehr zwischen den Eisenbahnen Deutschlands und Luxem- burgs. Vom 22. November 1904. Die in der Bekanntmachung vom 6. Juli d. J. (Reichs-Gesetzbl. 1904 S. 258 und 259) veröffentlichten Änderungen der Anlage B zur Eisenbahn-Verkehrs- ordnung finden, nachdem die Großherzoglich Luxemburgische Regierung auf Grund der mit ihr getroffenen Vereinbarung (Reichs-Gesetzbl. 1893 S. 189) zugestimmt hat, auch im deutsch-luxemburgischen Wechselverkehr Anwendung. Berlin, den 22. November 1904. Der Reichskanzler. Graf von Bülow. Reichs--Gesetzbl. 1904. 90 Ausgegeben zu Berlin den 25. November 1904.