Reichs-Gesetzblatt. Nr. 2. Inhalt: Bekanntmachung, betreffend die Bildung von Weinbaubezirken. S. 3. — Bekanntmachung, betreffend Änderung des Militärtarifs für Eisenbahnen und der Militär-Transport-Ordnung. S. 4. (Nr. 3098.) Bekanntmachung, betreffend die Bildung von Weinbaubezirken. Vom 12. Januar 1905. Durch Vereinbarung zwischen der Königlich Württembergischen und der Groß- herzoglich Badischen Regierung ist die württembergische Exklave Hohentwiel dem 6. badischen Weinbaubezirke zugelegt worden. Die mit Bekanntmachung vom 3. Oktober v. J. — Reichs-Gesetzbl. S. 371 — veröffentlichte Übersicht der Weinbaubezirke ist daher abzuändern wie folgt: Bundesstaat Lfd. Name und Umfang des Weinbaubezirkes. des Verwaltungsbezirk. Nr. Weinbaubezirkes. V. Baden 6. Kreis Konstanz und die württem- bergische Exklave Hohentwiel. Berlin, den 12. Januar 1905. Der Reichskanzler. Im Auftrage: von Jonquières. Reichs-Gesetzbl. 1905. 2 Ausgegeben zu Berlin den 7. Februar 1905.