Nummern des russischen allgemeinen Tarifs (vom 13./26.Januar 1903). Bezeichnung der Waren. Einheit. Zollsatz in Rubeln. Kopeken. aus 65 aus 66 aus 70 Reichs= Gesetzbl. aus 4. Zement aller Art (Portlandzement, künstlicher oder natürlicher, Roman- ,gemischter, Schlacken- und aller andere Zement)) Zementröhren Steine, roh oder abgerichtet: aus 6. Schieferplatten, gesägt, auch geschliffen. Anmerkung. Gespaltene Schieferplatten, auch an den Rändern beschnitten, aber nicht weiter ge- formt, werden mit 15 Kopeken für das Pud verzollt. Steine jeder Art — andere als Halbedel- und Edel- steine — auch Gips und Alabaster: aus 2. gewöhnliche Steinmetzarbeiten ohne Verzie- rung und Bildhauerarbeit, auch mit ge- krümmten Flächen — aus Marmor, Serpen- tinstein, Alabaster oder anderen harten po- lierbaren Steinarten wie: Jaspis, Onyx, Labrador, Granit, Gneis, Porphyr oder Basalt: b) mit sorgfältig bearbeiteten Flächen und Fugen, aber nicht polirt aus 3. gewöhnliche Steinmetzarbeiten ohne Schnitz- und Bildhauerarbeit, mit krummen oder nicht- krummen Flächen, aus nicht besonders ge- nannten Steinarten: b) mit sorgfältig bearbeiteten Flächen und Fugen, aber nicht poliert. Anmerkung zu Punkt 3. Die unter diesen Punkt fallenden Steinmetzarbeiten werden nach dem Zollsatze der lit. b verzollt, auch wenn sie geschliffen sind. 1905. Pud Pud Pud 14