Nummern des russischen allgemeinen Tarifs (vom 13./26. Januar 1903). Bezeichnung der Waren. Rubeln. Kopeken. (aus 172) aus 173 aus 177 2. Klavier 4. nicht besonders genannte musikalische Instru- mente jeder Art, Zubehörteile zu musikalischen Instrumenten,gesondert eingeführt, wie: Bogen, Darm-- und Seidensaiten (metallene Saiten werden nach Nummer 155 verzollt), Klavia- turen, Hämmerchen (Wirbel für Klaviere werden nach Nummer 156 Punkt 1 lit. b verzollt), Metronome, Stimmgabeln, Ansatz- stücke Krone) und dergleichen ... aus 3. Fahrräder: a) zweirädrige aus 6. Fahrradteile jeder Art. Anmerkung zu Punkt 6. Mäntel (Laufdecken) und Luftschläuche aus Kautschuk für Fahrräder werden nach Nummer 88 verzollt, wenn an ihnen keine Metallteile außer den an den Schläuchen be- findlichen Ventilen angebracht sind. Papierwaren: aus 2. zu b) Kragen, Manschetten, Vorhemden aus Papier, auch auf einer oder auf beiden Seiten mit weißem, farbigem oder be- drucktem Baumwollstoff überzogen, ohne wirkliche Nähte, zusammengewogen mit den Schachteln ober Kartons, in denen sie sich befinden. Bei der Verzollung von Kragen, Manschetten und Vor- hemden der genannten Arten ist eine durch Pressung hervorgebrachte Nach- ahmung von Nähten nicht als wirkliche Naht anzusehen . .. ... Pfund Stück Pud 96 30 15 60