— 129 — Nummern des russischen allgemeinen Tarifs (vom 13./26. Januar 1903). Bezeichnung der Waren. Einheit. Zollsatz in Rubeln. Kopeken. (aus 211) aus 212 aus 214 215 sind, sowie Hüllen aus Papier oder Ledertuch werden nicht besonders verzollt, wenn sie mit den Schirmen eingehen. aus 3. aus a) Schirmgestelle ohne Griff, jedoch auch mit einem über das Gestell hinaus- ragenden und zur Befestigung eines Griffes dienenden Metallstocke sowie deren Bestandteile (Rippen, Metall- stöck Knöpfe: · aus 1. Metallknöpfe jeder Art, außer goldenen, silbernen und Patinknöpfen (Nummer 148); leinene, baumwollene, wollene und seidene Knöpfe jeder Art aus 2. aus Porzellanen Anmerkung zu Nummer 212. Die Verzol- lung nach dieser Nummer (212) erfolgt einschließlich des Gewichts der Karten, auf denen die Knöpfe be- festigt sind. Anmerkung zu Punkt 2 der Nummer 212. Das Zirkular des Zolldepartements vom 15. Ja- nuar 1897 Nummer 1087 Abs. 3, betreffend die Verzollung von Knöpfen aus Porzellannachahmungen, bleibt während der Dauer dieses Vertrags in Kraft. Jet, Perlen aus Wachs, Glas, Metall und anderen gewöhnlichen Stoffen. Anmerkung. Sogenannte Wachsperlen und Perlen aus inwendig mit Fischschuppen= oder anderer Perlenessenz belegten Kügelchen aus weißem Glase fallen unter diese Nummer (214), auch wenn sie sich als Nachahmungen von echten Perlen darstellen. Galanterie= und Toilettenartikel, nicht besonders ge- nannte, zusammengesetzt oder auseinander- genommen; Kinderspielzeug: 1. wertvolle Gegenstände, in welchen Seide, Alu- minium) Perlmutter, Korallen, Schildpatt, Pfund Pfund — 25