— 178 — 26. Die von den Großherzoglich Badischen Staatseisenbahnen mitbetriebene Verbindungsbahn zwischen Basel badische Bahn und Basel schweizerische Bundesbahn. 27. Die von den Reichseisenbahnen in Elsaß-Lothringen betriebene Strecke von der deutsch-schweizerischen Grenze bei St. Ludwig bis Basel schweizerische Bundesbahn. III. Französischer Verwaltungen. Die von der Gesellschaft der Paris-Lyon-Mittelmeerbahn betriebenen Strecken von der französisch-schweizerischen Grenze: 28. bei St. Gingolph bis Bouveret. 29. bei Chene-Bourg bis Genf-Eaux-Vives. 30. bei La Plaine bis Genf--Cornavin. 31. bei Col-des-Roches bis Le Locle. IV. Italienischer Verwaltungen. 32. Die von den italienischen Gesellschaften des Mittelmeer- und des adriatischen Netzes betriebene Strecke von der italienisch- schweizerischen Grenze bei Chiasso bis Chiasso. Anmerkung. Betreffend die Bahnstrecken, welche von schweizerischen Ver- waltungen im Auslande betrieben sind, ist zu vergleichen: Deutschland, Ziffer 113, 114, 115, 116. Frankreich, Ziffer 25, 26, 27. Italien, Ziffer 7. Berlin, den 7. März 1905. Der Reichskanzler. Im Auftrage: Schulz. Herausgegeben im Reichsamte des Innern. Berlin, gedruckt in der Reichsdruckerei. Bestellungen auf einzelne Stücke des Reichs-Gesetzblatts sind an das Kaiserliche Postzeitungsamt in Berlin W.9 zu richten.