— 235 — Reichs-Gesetzblatt.  Nr. 13 Inhalt: Bekanntmachung, betreffend Änderung der Anlage B zur Eisenbahn- Verkehrsordnung. S. 235. — Bekanntmachung, betreffend die Beschäftigung von Arbeiterinnen und jugendlichen Arbeitern in den zur Anfertigung von Zigarren bestimmten Anlagen. S. 236. (Nr. 3116.) Bekanntmachung, betreffend Änderung der Anlage B zur Eisenbahn-Verkehrs- ordnung. Vom 7. April 1905. Auf Grund des Artikel 45 der Reichsverfassung hat der Bundesrat folgende Änderungen der Nr. XXVI der Anlage B zur Eisenbahn-Verkehrsordnung be- schlossen: 1. In den jetzigen Bestimmungen, die als Abs. 1 bezeichnet werden, wird hinter den Worten „ferner Kupfersalze und Kupferfarben, als das Wort „Kupfervitriol", gestrichen. 2. Als zweiter Absatz wird folgende Bestimmung nachgetragen: (2) Für Kupfervitriol genügt eine Verpackung in starken Säcken, die so dicht sind, daß kein Verstauben des Inhalts stattfindet. Die Änderungen treten sofort in Kraft. Berlin, den 7. April 1905. Der Reichskanzler. Graf von Bülow. Reichs-Gesetzbl. 1905. 38 Ausgegeben zu Berlin den 10. April 1905.