— 237 — Reichs-Gesetzblatt. Nr. 14. Inhalt: Bekanntmachung, betreffend Änderung der Militär-Transport. Ordnung. S. 237. — Bekannt- machung, betreffend die Vereinbarung erleichternder Vorschriften für den wechselseitigen Verkehr zwischen den Eisenbahnen Deutschlands und Luxemburgs. S. 2390. — Bekanntmachung, betreffend den Schutz von Erfindungen, Mustern und Warenzeichen auf der Ausstellung der Münchener Ver- einigung für angewandte Kunst in München 1905. S. 240. (Nr. 3118.) Bekanntmachung, betreffend Änderung der Militär--Transport- Ordnung. Vom 13. April 1905. Auf Grund des § 2 der Verordnung, betreffend die Militär-Transport-Ordnung für Eisenbahnen, vom 18. Januar 1899 (Reichs-Gesetzbl. S. 15) bestimme ich, daß in dieser Ordnung folgende Änderungen vorzunehmen sind: 1. Im § 1 dritter Absatz, § 2,1 B. 1 b zweiter Absatz und § 54, 18 zweiter Absatz sind die Worte „Staatsministerium des Königlichen Hauses und des Äußern“ zu ersetzen durch Staatsministerium für Verkehrsangelegenheiten. 2. Im § 12, 5 ist der Klammerausdruck „(Betr. O. § 66 und Bahn-O. 47)“ zu ändern in (B. O. § 74). 3. Im § 18,1 sind die Worte „Betriebsordnung für die Haupteisenbahnen, der Signalordnung, der Bahnordnung für die Nebeneisenbahnen“ zu ersetzen durch Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung, der Eisenbahn-Signal- ordnung. 4. Im § 22,2 ist statt „(Betr. O. §§ 13,3 und 26)“ zu setzen (B. O. §§ 55, 9 und 66) und statt „(Bahn-O. § 27) (B. O. § 66). 5. Im § 23 am Schlusse ist  ( § 45, 3 der Betr. O. und § 30,1 der Bahn-O.)“ zu ersetzen durch § 69 (5) und (6) der B. O.). Reichs- Gesetzbl. 1905. 39 Ausgegeben zu Berlin den 19. April 1905.