Artikel Zollsatz des allgemeinen Bezeichnung der Waren. Einheit. ¾ * Tarifs. in Lei. 111 Wirkwaren jeder Art aus Wolle, außer Handschuhen, Strümpfen und Socken, zugeschnitten, oder zugeschnitten und genäht, oder in Verbindung mit anderen Stoffen, oder durch Hand- arbeit verziert, oder gestickt, oder mit Spitzen us. 100 kg. doppelter Zollsatz 112 Posamentierwaren, Bänder, Knöpfe, aus Wolle - 250 114 Garne und Gewebe oder Wirkstoffe aller Art, Posamentierwaren und Spitzen aus Wolle, gemischt mit jedem anderen Stoffe außer Seide, insofern sie weniger als 25% ihres Gewichts an Wolle enthalten . ... " Zollsatz der Art. 93 bis 113 mit einer Ermäßigung von 20 %. Anmerkung zu Artikel 165. Garne, Gewebe, Wirk. und Bandwaren aus Seide, gemischt mit jedem anderen Spinnstoffe, werden nach den Art. 153 bis 161, 164 und 165 ohne jede Ermäßigung verzollt, sofern sie 50 % oder mehr Seide enthalten. Anmerkung zu Artikel 166. Posamentier- und Schnurwaren aus Seide werden nach diesem Artikel verzollt, sofern die Schauseite oder mindestens ¾ derselben aus Seide ist, ohne Rücksicht auf den Anteil der Stoffe, die sie im Inneren enthalten. 167 Seidenspitzen . . .. · 1800 168 Garne, Gewebe, Wirk- und Bandwaren aus Spinnstoffen aller Art, gemischt mit Seide, sofern der Anteil der Seide weniger als 50% beträgt .. . . . . ... Zollsatz der Art. 153 bis 161 Anmerkung. Posamentier- und Schnurwaren werden und 161 bis 166 nach diesem Artikel verzollt, sofern weniger als ¾ der Schau. mit einer seite aus Seide ist, ohne Rücksicht auf die Stoffe, die sie im Ermäßigung von Inneren enthalten. 50% 332 Nähzwirne aus pflanzlichen Spinnstoffen aller Art mit Aus- nahme von Baumwolle, in Strähnen, auf Karten, auf Spulen oder in Knäueln .. . . . . . . . . . . . ... Zollsatz der gezwirnten, gebleichten oder, gefärbten Garne mit 346 Stricke und Bindfäden aus Hanf, Flachs oder Ramie, zusammen- Fine Zollzuschlage von 30% gedreht aus einer beliebigen Anzahl Fäden, gebleicht oder gefärbt, im Durchmesser von mehr als 1mm.. 1 Zollsatz der rohen Stricke und Bindfäden mit einem Zuschlage von 25 % Stricke und Bind- fäden mit einem Zu- schlage von 25.