— 318 — (Nr. 3132.) Bekanntmachung, betreffend den Schutz von Erfindungen, Mustern und Waren- zeichen auf der Wanderausstellung der Deutschen Landwirtschaftsgesellschaft in München 1905. Vom 7. Mai 1905. Der durch das Gesetz vom 18. März 1904 (Reichs-Gesetzbl. S. 141) vor- gesehene Schutz von Erfindungen, Mustern und Warenzeichen findet Anwendung auf die im Jahre 1905 in München stattfindende Wanderausstellung der Deutschen Landwirtschaftsgesellschaft. Berlin, den 7. Mai 1905. Der Reichskanzler. In Vertretung: Graf von Posadowsky. Herausgegeben im Reichsamte des Innern. Berlin, gedruckt in der Reichsdruckerei. Bestellungen auf einzelne Stücke des Reichs- Gesetzblatts sind an das Kaiserliche Postzeitungsamt in Berlin W.9 zu richten.