Nummer des                                                                                                                                                 Zollansatz für schweizerischen allgemeinen                             Benennung der Gegenstände                                        100 kg Tarifes                                                                                                                                           Franken — Kammgarn: 462 — — einfach ...                                                                                                                 6.— 463  — — mehrfach . . . ..                                                                                                  8.— 464 Wollgarne, gesengt . . . . . .. . . ..                                                                     12.— Wollgarne, gebleicht, gefärbt, bedruckt, usw.: — Streichgarn: 465  — — einfach . . .. 16.— 466  —  —  mehrfach......................................... 18.—— — Kammgarn: 467  ——  einfach....................................... 14. — 468 — — mehrfach . . . . . .. 20.— Wollgarne: 469 — Alpaka-, Mohair- und Kamelhaargarne 2.— 470 für den Detailverkauf hergerichtet (auf Spulen, in Knäueln oder kleinen Strängchen, usw) . . . . .. 35.— NB. zu Nr. 470. Als für den Detailverkauf hergerichtet sind zu betrachten: a) Alle Wollgarne in Strängchen von weniger als 50 g Gewicht, mit oder ohne Unterabteilungen; b) alle Woll- garne in Strangen mit Unterabteilungen von weniger als 50 g Gewicht, ohne Rücksicht darauf, ob eine eigentliche Abknüpfung (Unterbindung) vorliegt, oder ob der zur Teilung verwendete Faden nur lose durch die Strange gezogen ist. Alle Wollgarne, welche in Strangen von 50 g Gewicht und darüber unterbunden oder eingeteilt sind, sowie Wollgarne in nicht unterbundenen oder nicht eingeteilten Strangen von 50 g Gewicht und mehr, fallen dagegen, je nach Beschaffenheit, unter die Nrn. 460 bis 469. Wollgewebe, roh: 471  — Streichgarngewebe . ... 30.— 472 — Kammgarngewebe . .. 60.— Wollgewebe, gebleicht, gefärbt, bedruckt, buntgewebt (Streichgarn- und Kammgarngewebe): 474 — im Gewichte von mehr als 300 g per qm 75.—